Hundehalter-Haftpflicht

Jede|r Hundehalter|in haftet – auch ohne eigenes Verschulden – für Schäden, die sein|ihr Hund anrichtet, wie zum Beispiel  für die Verletzung einer Person oder eines anderen Tieres durch Bisse. Ebenso muss er|sie für Sachbeschädigungen aufkommen, etwas wenn das Tier die Schuhe eines Gastes zerfetzt.

 

Diese Haftung wird durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung an den Versicherer abgegeben. Der prüft den Schadenfall und übernimmt berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

 

Mehr zum Thema:

Tierhalterhaftpflichtversicherung