12 Aug Hundehalter-Haftpflicht
Posted at 15:31h
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Jede|r Hundehalter|in haftet – auch ohne eigenes Verschulden – für Schäden, die sein|ihr Hund anrichtet, wie zum Beispiel für die Verletzung einer Person oder eines anderen Tieres durch Bisse. Ebenso muss er|sie für Sachbeschädigungen aufkommen, etwas wenn das Tier die Schuhe eines Gastes zerfetzt.
Diese Haftung wird durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung an den Versicherer abgegeben. Der prüft den Schadenfall und übernimmt berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.