Kinderzulage
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Die Kinderzulage ist eine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente.
Kindergeldberechtigte Personen haben im Rahmen eines Riester-Vertrages Anspruch auf eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Kind, wenn das Kind vor 2008 geboren wurde. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 Euro.
Die Kinderzulage wird jedoch nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Beitrag 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres beträgt, abzüglich der eigenen und der Kinderzulagen.