Kommunaler Schadenausgleich

Unter dem Begriff „Kommunaler Schadenausgleich“ fasst man Selbsthilfeeinrichtungen zusammen, die wie eine Haftpflichtversicherung tätig sind und Haftpflichtansprüche bei Personen- und Sachschäden bis zu bestimmten Höchstgrenzen gegenüber kommunalen Betrieben und deren Angestellte absichern.

 

Hierunter fallen zum Beispiel der kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte, der kommunale Schadenausgleich Schleswig-Holstein, der kommunalen Schadenausgleich Hannover, der →Haftpflichtschadenausgleich der Deutschen Großstädte (HADG) oder den Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe.