Konditionsdifferenzdeckung

Unter Konditionendifferenzdeckung versteht man, dass eine Versicherung für die besseren Konditionen eines neu abgeschlossenen Vertrages Versicherungsschutz bietet, obwohl noch ein alter Vertrag besteht.

 

Die Versicherung bietet Versicherungsschutz für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsvertrag gedeckt wären. Der Versicherungsschutz gilt meist befristet für 12 Monate ab Antragstellung und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Vertrages oder entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der neue Vertrag nicht zustande kommt.