Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit. Es errechnet sich aus Einkommen der versicherten Person, für das der entsprechende Beitrag entrichtet wurde.

 

Das Krankengeld wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Das gilt sowohl für gesetzliche Pflichtversicherte als auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, die hierfür einen Zusatzbeitrag zahlen müssen.