Krankentransport

Unter den Begriff Krankentransport fallen nicht nur Rettungsfahrten, sondern auch die Verlegung von Patient|innen.

 

Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer vor-, nach-, teil- oder vollstationären Behandlung entstehen, werden sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung übernommen.

 

Die Kosten für die Verlegung von gesetzliche versicherten Patient|innen müssen vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei privat Versicherten hängt eine Erstattung von den jeweiligen Tarifbestimmungen ab. In der Regel besteht kein genereller Leistungsanspruch.