LASIK

Der Begriff LASIK steht für „Laser-in-situ-Keratomileusis“ und ist eine Behandlungsform zur Korrektur von Fehlsichtigkeit.

 

Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Behandlungskosten, da die Augenlaserbehandlung in der Regel nicht als medizinisch notwendig angesehen wird.

 

In der privaten Krankenversicherung erstatten inzwischen viele Versicherer die LASIK-Behandlung in ihren ambulanten Tarifen.