Lohnfortzahlung

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer|innen im Krankheitsfall Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

 

Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen, bei Studentenjobs und Minijobs. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Berechnungsgrundlage ist das vereinbarte Einkommen. Überstunden gehören auch dazu, wenn sie regelmäßig geleistet worden sind.

 

Wer aufgrund einer Erkrankung oder stationären Behandlung länger als sechs Wochen krank ist, kann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen. Die Höhe beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Monatseinkommens, jedoch höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Es wird bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt. Nach Ablauf dieser Dreijahresfrist besteht ein erneuter Anspruch.

 

Auch freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte haben einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Voraussetzung ist jedoch, dass das Krankengeld explizit mitversichert wurde! Für FreiberuflerInnen und Selbständige gilt ebenfalls, dass das Krankengeld ab der 7. Woche extra mitversichert werden muss.

 

Auch privat versicherte Angestellte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen. Einen Anspruch auf Krankengeld haben sie nicht. Sie müssen in ihrer privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die ab der 7. Woche einspringt. FreiberuflerInnen und Selbständige, müssen eine ebenfalls Krankentagegeldversicherung abschließen, um bei einer Erkrankung finanziell abgesichert zu sein.

 

Wo ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld? Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die frühestens ab der 7. Woche gezahlt wird. Berechnungsgrundlage ist das Einkommen. Eine Krankentagegeldversicherung ist ein Versicherungsvertrag in der privaten Krankenversicherung. Der Beitrag berechnet sich nach der Höhe des Krankengeldes und ab wann es gezahlt werden soll (z.B. bereits ab dem 14. Oder 21. Tag). Zudem sind Eintrittsalter und Gesundheitszustand relevant.