Nachhaftung

Für bestimmte Risiken trägt eine versicherte Person noch eine Haftung auch nach Veräußerung oder Risikofortfall. Diese wird als Nachhaftung bezeichnet.

 

Beispielsweise haftet ein Gebäudebesitzer noch bis zu 1 Jahr nach Verkauf des Hauses für Gefahren, die von dem Haus ausgehen.

 

Auch nach Beendigung einer beruflichen Tätigkeit kann noch eine Haftung für die Tätigkeit, die während der beruflichen Tätigkeit eingetreten ist,  bestehen.

 

So ist die Nachhaftungsklausel Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung. Sie legt fest, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsschutz nach Beendigung des Vertrags weiter bestehen bleibt.

 

Es kann zweckmäßig sein, die Nachhaftungszeit vertraglich über die Bedingungen hinaus zu verlängern.