Nichtveranlagungsbescheinigung
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Personen, die nicht der Einkommensteuer unterliegen, können sich vom zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen.
Durch diese Bescheinigung entfällt die Abgeltungssteuer und es wird der Gesamtertrag (Zinsen und Dividenden) aus dem Besitz von Wertpapieren ausgezahlt.