Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung. Er gewährt ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen, wie z. B. Leibrenten, die grundsätzlich keiner Begrenzung unterliegen.

 

Zuwendungen an den Pensionsfonds stellen für den|die Arbeitgeber|in Betriebsausgaben dar, die nicht bilanzwirksam werden, da die Versorgung ausgelagert ist.

 

Das Geld wird ausschließlich in Fonds angelegt. Pensionsfonds unterliegen ebenfalls der Aufsicht des BaFin.

 

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