Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegesachleistungen.

 

Dazu gehören körperbezogenen Pflegemaßnahmen in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung therapiebedingter Anforderungen sowie in der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

 

Zudem besteht ein Anspruch auf Hilfen bei der Haushaltsführung.