Praxisversicherung

Eine Praxisversicherung versichert das gesamte Inventar einer Praxis zum Neuwert.

 

Zusätzlich ersetzt der Versicherer auch weitere Ausgaben, wie etwa Wiederherstellungskosten für Akten und Datenträger und Aufräumkosten bis zu bestimmten Grenzen. Das Praxisschild bei Ärzt|nnen ist gegen Diebstahl mitversichert. Bei Praxisgemeinschaften sollten beide Praxisinhaber|innen gemeinsam die Versicherung abschließen.

 

Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen werden können Betriebsunterbrechungsschäden, die im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Praxiskosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme.

 

Glasbruch kann in der Regel gegen einen geringfügigen Zuschlag mit eingeschlossen werden.

 

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