Privatärztliche Behandlung

Unter privatärztlicher Behandlung versteht man ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.

 

Grundlagen für eine privatärztliche Abrechnung sind die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).