Schmerzensgeld

Wer ohne eigene Verschulden verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld.

 

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich unter anderem nach Art und Umfang der Verletzung sowie der Dauer der notwendigen Behandlung.

 

Die Höhe orientiert sich in der Regel an der herrschenden Rechtsprechung, da es für die Höhe der Schmerzensgeldansprüche nirgends eine Regelung gibt..