Selbstbehalt
Wurde im Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt vereinbart, dann gibt dieser an, bis zu welcher Höhe der|die Versicherte im Leistungsfall selbst aufkommen muss. Das kann ein fester Betrag (absoluter Selbstbehalt) oder auch ein prozentualer Anteil sein.
Man findet Selbstbehalte manchmal in Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, in der Teil- und der Vollkaskoversicherung bei Kraftfahrzeugen, in Betriebshaftpflichtversicherungen sowie in der privaten Krankenversicherung.
Je höher ein Selbstbehalt vereinbart wurde, desto niedriger ist die Prämie. In der privaten Krankenversicherung darf der Selbstbehalt jedoch 5.000 Euro im Jahr nicht überschreiten (§ 193 VVG).
Ob sich ein Selbstbehalt lohnt, und in welcher Höhe, ist immer im Einzelfall zu entscheiden.
Statt der Bezeichnung Selbstbehalt wird auch oft von einer Selbstbeteiligung gesprochen.