Selbstbeteiligung

Wurde im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, dann gibt diese an, bis zu welcher Höhe der|die Versicherte im Leistungsfall selbst aufkommen muss. Das kann ein fester Betrag (absolute Selbstbeteiligung) oder auch ein prozentualer Anteil sein.

 

Man findet Selbstbeteiligungen manchmal in Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, in der Teil- und der Vollkaskoversicherung bei Kraftfahrzeugen, in Betriebshaftpflichtversicherungen sowie in der privaten Krankenversicherung.

 

Je höher eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, desto niedriger ist die Prämie. In der privaten Krankenversicherung darf die Selbstbeteiligung jedoch 5.000 Euro im Jahr nicht überschreiten (§ 193 VVG).

 

Ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt, und in welcher Höhe, ist immer im Einzelfall zu entscheiden.

 

Statt der Bezeichnung Selbstbeteiligung  wird auch oft von einem Selbstbehalt gesprochen.