Testament

Das Testament wird als letztwillige Verfügung bezeichnet und ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des so genannten Erblassers über sein Vermögen im Falle des Todes.

 

Das Testament ermöglicht es, das Vermögen auf bestimmte Personen aufzuteilen. Pflichtanteile können damit jedoch nicht ausgeschlossen werden. Es schafft aber Klarheit darüber, welche Gedanken man sich über die Zukunft seiner Familie gemacht hat.

 

Liegt kein Testament vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.

 

Um die Ungültigkeit eines Testaments zu umgehen sollte man sich auf jeden Fall über die einzuhaltende Form informieren!