Unisex-Tarife

Die Bezeichnung Unisex-Tarife bedeutet, dass in Versicherungstarifen nicht mehr zwischen Beiträgen für Männer und Frauen unterschieden wird.

 

Hintergrund ist die EU-Gleichstellungsrichtlinie vom 21.12.2012. Vor diesem Datum abgeschlossene Tarife (Bisex-Tarife) werden von dieser Regelung nicht erfasst.