Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtungen, die nicht der Aufsicht des Bundesamtes für Finanzen unterliegt. Sie bietet Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer|innen oder Hinterbliebene an, jedoch ohne Rechtsanspruch.

 

Sie ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz.