Versicherungsjahr

Als Versicherungsjahr bezeichnet man den Zeitraum von 365 Tagen ab Beginn eines Vertrages.

 

In der Regel kann ein Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.

 

Abweichend kann eine Vertragslaufzeit an das Kalenderjahr gekoppelt werden. In diesem Fall ist das erste Versicherungsjahr länger als 365 Tage.