Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist neben der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft eine der drei zulässigen Rechtsformen eines Versicherungsunternehmens.

 

Der VVaG ist ein rechtsfähiger Verein, dessen Mitglieder die Versicherten selbst sind.

 

In der Praxis haben größere VVaG Aktiengesellschaften als Tochtergesellschaften, um flexibler am Markt agieren zu können. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften müssen sie keine Dividenden an Aktionär|innen auszahlen, sondern können dieses Geld zur Eigenkapitalausstattung nutzen.