Wertzuschlagsklausel
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Die Wertzuschlagsklausel wird in der gewerblichen Gebäudeversicherung vereinbart und verhindert damit eine Unterversicherung.
Da die Baukosten steigen, wird der Versicherungsvertrag jährlich dieser Preisentwicklung angepasst.
Anders als bei Wohngebäuden erfolgt bei gewerblichen Gebäuden die Anpassung durch die so genannte Wertzuschlagsklausel für gewerbliche Gebäude und Gebäudeinhalte (Inventar). Als Basiswert wird dort zum Beispiel das Jahr 1970 verwendet.