Zuleitungsrohre

Für Zuleitungsrohre leistet der Versicherer eine Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und die Versicherungsnehme|in hierfür das Risiko trägt.

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf das Versicherungsgrundstück! Außerhalb hiervon muss der Versicherungsschutz explizit mitversichert werden.