Zusatzbeitrag

Die gesetzliche Krankenversicherung kann neben dem gesetzlich festgelegten Beitrag einkommensabhängig einen Zusatzbeitrag erheben.

 

Diese Regelung gilt seit dem 1.1.2015 und erlaubt den Krankenkassen auf diesem Weg zusätzliche finanzielle Mittel zu besorgen. dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen unterstützt werden.