Achtung! Bittel lesen.

service@versicherungskontor.net
Tel. 0421 – 95 85 60

Wichtig! Im Schadenfall unbedingt beachten!

Melden Sie den Schaden umgehend, auch wenn noch Details fehlen, Sie bei einem Haftpflichtschaden der Meinung sind, dass Sie keine Schuld trifft, oder noch kein Anspruch gestellt wurde.
Bei Brand- und Diebstahlschäden muss umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Wurde ein Schaden polizeilich aufgenommen oder ein Diebstahl angezeigt, dann geben Sie unbedingt die Tagebuchnummer der Polizei an.
Schildern Sie den Schadenfall so präzise und kurz wie möglich.
Bei Brand- und Diebstahlschäden muss umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Beantworten Sie möglichst alle Fragen.
Reicht der Platz in der Schadenmeldung nicht aus oder möchten Sie etwas kommentieren, dann fügen Sie einen Anhang bei, in der Regel eine WORD-Datei.
Fügen Sie der Schadenmeldung, sofern vorhanden, Fotos bei. Bitte achten Sie dabei auf die Dateigröße! Je kleiner, je einfacher ist der Versand. Das Dateiformat ist in der Regel JPG.
Fügen Sie je nach Schadenfall möglichst Anschaffungsbelege oder Kaufnachweise, Schriftverkehr oder Kostenvoranschläge bei. Verwenden Sie beim Einscannen das Dateiformat PDF. Haben Sie keine Möglichkeit Unterlagen einzuscannen, dann senden Sie uns diese per Post oder Telefax zu.
Benennen Sie die Anhänge, z.B. Diebstahlanzeige, Kaufpreisrechnung, Foto vom Schadenort, usw.. das erleichtert die Zuordnung.
Wird ein Haftpflichtanspruch anwaltlich geltend gemacht, dann reichen Sie uns das Schreiben ein. Der Haftpflichtversicherer kümmert sich dann darum!
Erkennen Sie bei Haftpflichtschäden keinen Schadenersatzanspruch an. Sie verwirken dadurch den Versicherungsschutz!

KFZ-Haftpflichtversicherung

    Kraftfahrzeugschaden

    Vertragsdaten

    Versicherungsnummer

    Versicherungsnehmer/in

    Polizeiliches Kennzeichen

    Versicherer

    Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt ?

    janein

    Fahrer/in

    Vorname/ Nachname

    Straße/ Hausnummer

    Postleitzahl/ Ort

    Ihre E-Mail-Adresse

    Alter

    Familienangehörige/r

    janein

    In häuslicher Gemeinschaft

    janein

    Fuhr der/die Fahrer/in mit Ihrem Einverständnis ?

    janein

    Gültige Fahrerlaubnis vorhanden ?

    janein

    Diente die Fahrt beruflichen Zwecken

    janein

    Geschädigte/r

    Vorname/ Nachname

    Straße/ Hausnummer

    Postleitzahl/ Ort

    Was ist passiert?

    Datum des Schaden

    Uhrzeit

    Schadenart

    Sachverhalt/ Hergang

    Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen ?

    JaNein

    Polizeidienststelle

    Tagebuch-Nr.

    Gibt es Zeugen?

    janein

    1. Name/ Vorname

    Straße/ Hausnummer

    Postleitzahl/ Ort

    2. Name/ Vorname

    Straße/ Hausnummer

    Postleitzahl/ Ort

    sonstige Anmerkungen

    Datei(en) anhängen (jeweils max. 5 MB)





    Sonstige Angaben

    Kilometerstand zum Zeitpunkt des Unfalls

    War das Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug verbunden (Anhänger) ?

    janein

    Wenn ja,..

    Polizeiliches Kennzeichen

    Versichert bei

    hat der/ die Unfallgegner/in den Schaden verschuldet?

    janein

    Werden eigene Ansprüche geltend gemacht?

    janein


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    Wichtig! Im Schadenfall unbedingt beachten!

    Melden Sie den Schaden umgehend, auch wenn noch Details fehlen, Sie bei einem Haftpflichtschaden der Meinung sind, dass Sie keine Schuld trifft, oder noch kein Anspruch gestellt wurde.

    Bei Brand- und Diebstahlschäden muss umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

    Wurde ein Schaden polizeilich aufgenommen oder ein Diebstahl angezeigt, dann geben Sie unbedingt die Tagebuchnummer der Polizei an.

    Schildern Sie den Schadenfall so präzise und kurz wie möglich.

    Bei Brand- und Diebstahlschäden muss umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

    Beantworten Sie möglichst alle Fragen.

    Reicht der Platz in der Schadenmeldung nicht aus oder möchten Sie etwas kommentieren, dann fügen Sie einen Anhang bei, in der Regel eine WORD-Datei.

    Fügen Sie der Schadenmeldung, sofern vorhanden, Fotos bei. Bitte achten Sie dabei auf die Dateigröße! Je kleiner, je einfacher ist der Versand. Das Dateiformat ist in der Regel JPG.

    Fügen Sie je nach Schadenfall möglichst Anschaffungsbelege oder Kaufnachweise, Schriftverkehr oder Kostenvoranschläge bei. Verwenden Sie beim Einscannen das Dateiformat PDF. Haben Sie keine Möglichkeit Unterlagen einzuscannen, dann senden Sie uns diese per Post oder Telefax zu.

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    Wird ein Haftpflichtanspruch anwaltlich geltend gemacht, dann reichen Sie uns das Schreiben ein. Der Haftpflichtversicherer kümmert sich dann darum!

    Erkennen Sie bei Haftpflichtschäden keinen Schadenersatzanspruch an. Sie verwirken dadurch den Versicherungsschutz!