WER HAT ANSPRUCH AUF RIESTER-FÖRDERUNG?

Direkter Förderanspruch

 

Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf Riester-Förderung, die in der Bundesrepublik Deutschland der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Einen direkten Förderanspruch haben:

 

Auszubildende

 

Arbeitnehmer|innen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind

 

Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören: Handwerker|innen, selbstständige Lehrer|innen, steuerpflichtige Personen in der Kindertagespflege sowie verschiedene Heilberufe (u.a. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeut|innen, Medizinische Bademeister|innen, selbstständige Krankenschwestern und -pfleger, Ergotherapeut|innen, Masseur|innen, Podolog|innen Logopäd|innen, Sprech-,Stimm- und Sprachtherapeut|innen, Sprachheilpädagog|innen, Atemlehrer|innen), sofern keine Befreiung aufgrund der Beschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Person vorliegt.
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Landwirte, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind

 

Geringfügig Beschäftigte, die nicht sozialversicherungsfrei sind

 

Empfänger|innen von Arbeitslosengeld I

 

Empfänger|innen von Arbeitslosengeld II

 

Empfänger|innen von Vorruhestandsgeld

 

Empfänger|innen von Verletzengeld

 

Empfänger|innen von Krankengeld

 

Empfänger|innen von Versorgungskrankengeld

 

Empfänger|innen von Übergangsgeld

 

Empfänger|innen von Unterhaltsgeld

 

Empfänger|innen von Existenzgründungszuschüssen

 

Soldat|innen

 

Beamte und Richter|innen

 

Wehrdienstleistende

 

Erziehende während der gesetzlichen Kindererziehungszeit

Indirekter Förderanspruch

 

Wer keinen eigenen Förderanspruch hat, kann einen so genannten „Anhängselvertrag“ abschließen, wenn der|die Ehepartner|in einen Riester-Vertrag hat. Dadurch entsteht ein eigener Anspruch auf Riesterförderung. Das gilt auch für die Kinderzulage, sofern diese Person das Kindergeld erhält. Der indirekte Förderanspruch entfällt, wenn die Ehe geschieden wird oder der Riestervertrag nicht mehr besteht.

Sandy Wolf

Sandy Wolff
Tel. 0421 – 95 85 60
s.wolff@versicherungskontor.net

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