Brutto-Netto-Durchblick

 LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG

Lohnabrechnung verstehen

Brutto-Netto-Durchblick

Ein kurzer Blick nach unten rechts – der Auszahlungsbetrag scheint zu stimmen – und ab damit in die Schublade. Wer will sich schon mit den vielen Begrifflichkeiten, Kürzeln und Ziffern auf der monatlichen Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung beschäftigen? Zu komplex und undurchsichtig, aber wird schon stimmen, läuft ja eh alles automatisch, mag man denken. Dabei lohnt es sich, die eigene Entgeltabrechnung zu verstehen. Auch um mögliche Fehler erkennen zu können.

Die Begriffe Lohn- und Gehaltsabrechnung nehmen Bezug auf die unterschiedliche Art, wie das Bruttomonatsentgelt ermittelt wird. Beim Lohn wird nach geleisteten Stunden bezahlt, das Gehalt ist dagegen ein festes Entgelt. Für die Berechnung der Netto-Bezüge spielt dies jedoch keine Rolle. Zudem ist die Abgrenzung heute nicht mehr so scharf. Daher bezeichnet man die monatliche Abrechnung mittlerweile als Entgeltabrechnung oder auch Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge.

Sind meine Personendaten korrekt?

StKl = Steuerklasse
Steuer-ID = Steueridentifikationsnummer
SV-Nummer = Sozialversicherungsnummer
Ki.Frbtr. = Kinderfreibetrag

Name, Anschrift und Geburtsdatum, aber auch die Sozialversicherungsnummer, die Krankenkassen-Angabe und die Steuer-Identifikationsnummer sollten zumindest bei der ersten Entgeltabrechnung genau geprüft werden.

❖ Korrekturen am besten gleich der Lohnbuchhaltung melden!

Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Einträgen zur Steuerklasse, zur Konfession und zum Kinderfreibetrag. Vor allem dann, wenn sich steuerlich relevante Lebensumstände geändert haben. Wurde nach der Heirat die neue Steuerklasse übernommen? Ist nach dem Kirchenaustritt der Eintrag unter „Konfession“ leer? Ist für das mittlerweile volljährige, aber noch in der Ausbildung befindliche Kind weiterhin ein Freibetrag vermerkt?

❖ Korrekturen direkt dem Finanzamt melden!

Einkünfte auf der Lohnabrechnung

Was habe ich verdient?

E = Einmalbezug
L = Laufender Bezug 
S = Sonstiger Bezug
VL / VWL = Vermögenswirksame Leistungen 
bAV = Betriebliche Altersvorsorge

Gleich obenan findet sich das Monatsgehalt beziehungsweise die monatliche Grundvergütung. Der Betrag sollte selbstverständlich mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttoentgelt übereinstimmen. Weitere mögliche Leistungsvergütungen sind Zulagen und Zuschläge für Mehrstunden, Schicht- oder Feiertagsarbeit. Insbesondere bei unregelmäßigen Arbeitszeiten kann es sich lohnen, die geleisteten Arbeitsstunden, Schichten und Feiertagseinsätze auch für sich selbst zu notieren und mit den Angaben in der Entgeltabrechnung zu vergleichen.

❖ Ansprechpartnerin bei Unstimmigkeiten ist in der Regel die Lohnbuchhaltung.

Darüber hinaus zählen leistungsunabhängige Einkünfte zum Einkommen. Das können Einmalbezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld als auch der Arbeitgeberanteil zu → Vermögenswirksamen Leistungen oder der Zuschuss zur → betrieblichen Altersvorsorge sein.

► Das Gesamt-Brutto

ist die Summe aller Einkünfte, auch Summe der Brutto-Bezüge genannt.

Abzüge Gehaltsabrechnung

Was wird mir alles abgezogen?

AV = Arbeitslosenversicherung
KiSt = Kirchensteuer
KV = Krankenversicherung
LSt = Lohnsteuer
PV = Pflegeversicherung
RV = Rentenversicherung
SoliZ = Solidaritätszuschlag
SV = Sozialversicherung

Jede|r hat bekanntlich Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Allerdings nicht auf das gesamte Brutto-Einkommen, sondern lediglich auf das Steuer- beziehungsweise auf das SV-Brutto.

Das Steuer-Brutto

errechnet sich vereinfacht gesagt aus dem Gesamt-Brutto abzüglich der steuerfreien Bezüge, der Freibeträge und – unter gewissen Voraussetzungen sowie bis zu einer Höchstgrenze – der Altersvorsorgeaufwendungen. Vom Steuer-Brutto wird, abhängig von dessen Höhe und der Steuerklasse, ein bestimmter Prozentsatz ans Finanzamt abgeführt.

Zusätzliche steuerliche Abzüge fallen für Kirchenmitglieder an, die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der zu zahlenden Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer. Besserverdienende mit einem Jahreseinkommen ab 65.500 Euro haben zudem weiterhin einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent ihrer Einkommensteuer zu entrichten. (Stand: 2023)

Das SV-Brutto

ist die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge. Es errechnet sich aus dem Gesamt-Brutto abzüglich aller sozialversicherungsfreien Bezüge. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen zurzeit 14,6 % (plus Zusatzbeitrag) vom SV-Brutto für die Krankenversicherung, 3,4 % für die Pflege-, 18,6 % für die Renten- und 2,6 % für die Arbeitslosenversicherung. Von diesen insgesamt 39,2 % trägt der Arbeitgeber die Hälfte. (Stand: 2023)

Steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge

sind zum einen Zulagen, die für besondere Arbeitserschwernisse gezahlt werden. Für den öffentlichen Dienst gelten hier gesonderte Regelungen. Zum anderen sind Arbeitgeberleistungen wie Fahrtkosten- und Kindergartenzuschüsse, die anteilige Übernahme von Telefon- und Internetkosten und die betriebliche Gesundheitsförderung unter gewissen Auflagen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Freibeträge

reduzieren die Steuerlast. Einkommensteuerpflichtige mit Kind bekommen automatisch einen Kinderfreibetrag. Da Kinderfreibetrag und Kindergeld nicht gleichzeitig gewährt werden, rechnet das Finanzamt aus, welche Variante im individuellen Fall die günstigere ist. Grundsätzlich kann man auch für erhöhte Werbungskosten, etwa bei doppelter Haushaltsführung, für Sonderausgaben wie Unterhaltsleistungen oder außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten Freibeträge beantragen. Dies verpflichtet jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Der Kammerbeitrag

beträgt 0,15 % vom Gesamt-Brutto und ist im Bundesland Bremen (und im Saarland) zu zahlen. In diesen beiden Bundesländern besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Arbeitnehmerkammer (Saarland: Arbeitskammer).

Die → Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Einrichtung des Öffentlichen Rechts mit einem umfangreichen Dienstleistungsprogramm. So berät sie unter anderem in arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen und bietet Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung.

Lohnabrechnung Netto-Betrag

Was landet auf meinem Konto?

Das Netto-Einkommen

Zieht man vom Gesamt-Brutto die Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge und den Kammerbeitrag ab, ergibt sich daraus der Netto-Lohn beziehungsweise der Netto-Verdienst.

Doch damit ist die monatliche Abrechnung noch nicht unbedingt abgeschlossen. So könnten beispielsweise der Eigenanteil zur betrieblichen Altersvorsorge, die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder die Kosten für die private Nutzung eines Dienstwagens noch abgezogen werden. Ebenso kann auch noch etwas oben drauf kommen. Ein Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld etwa oder ein Zuschuss zu einem im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung anerkannten Sportkurs.

Der Auszahlungsbetrag

oder Überweisungsbetrag, der schlussendlich auf dem Konto landet, ist demnach nicht unbedingt identisch mit dem Netto-Verdienst.

Einsparungen bei der bAV

Was spare ich bei der betrieblichen Altersvorsorge ein?


Wer eine → betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, kann die betreffenden Daten der monatlichen Entgeltabrechnung entnehmen. Der Arbeitgeberzuschuss ist mit dem Kürzel AG gekennzeichnet, der Eigenanteil (die Entgeltumwandlung) mit dem Kürzel AN.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Entgeltumwandlung bis zu 292 Euro monatlich (Stand: 2023) keine Einkommensteuer auf diesen Betrag zu zahlen ist und auch die Sozialversicherungsbeträge entfallen. Dieser „staatliche Zuschuss“ kann bei einem Durchschnittsverdients durchaus um die 50 Prozent betragen. Oder anders ausgedrückt: Bei einer Entgeltumwandlung von 100 Euro würde der tatsächliche Abzug nur rund 50 Euro betragen. In der Lohnabrechnung zeigt sich dies am Netto-Verdienst, der sich lediglich um gut 50 Euro reduziert – obwohl man 100 Euro des Gehalts in die Altersvorsorge investiert hat.

Wer noch unentschieden ist, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge im eigenen Fall lohnt, kann sich eine fiktive Gehaltsbescheinigung erstellen lassen und prüfen, wie hoch die Differenz des Nettoverdienstes ausfallen würde.

Die Jahressteuerbescheinigung

Arbeitgeber sind verpflichtet, einmal im Jahr an das Finanzamt eine elektronische

Lohnsteuerbescheinigung für ihre sozialversicherungspflichtigen Angestellten zu übermitteln und diesen einen Ausdruck der Daten zukommen zu lassen. Wer eine Einkommenssteuererklärung machen muss oder will, kann die Daten – Gesamt-Brutto, abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als auch Sachbezüge – aus der Jahressteuerbescheinigung direkt übertragen.

❖ Fehler gleich der Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung mitteilen.

Hinweis: Für Riester-Verträge ist nicht das Gesamt-Brutto aus der Jahresbescheinigung relevant, sondern das sozialversicherungspflichtige Einkommen (SV-Entgelt) aus der Meldebescheinigung.

Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

Ebenfalls bis spätestens Februar des Folgejahres bekommen Arbeitnehmer|innen vom Arbeitgeber eine Kopie der jährlichen Meldebescheigung zur Sozialversicherung. Auch diese sollte man genauestens prüfen – denn sie enthält die Basisdaten zur Berechnung der gesetzlichen Rente – und aufbewahren.

Fehlerhafte Angaben am besten umgehend dem Arbeitgeber melden.

 

Infos und Hilfe

Jede Entgeltabrechnung ist anders. Im Rahmen dieses Beitrags können nur die wichtigsten Fragen und Kürzel rund um die monatliche Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung dargestellt werden. Weitere Fragen und individuelle Einzelheiten beantwortet in der Regel die Lohnbuchhaltung. Auch der Betriebsrat ist Ansprechpartner. Vielleicht ist er sogar bereit, einmal eine Info-Veranstaltung zum Thema Entgeltabrechnung abzuhalten.

Ansonsten ist die Arbeitnehmerkammer eine gute Anlaufstelle, um sich eingehender zum Themenbereich Abrechnung, Steuern und Sozialversicherung beraten zu lassen. Bei der Steuererklärung sind zudem die ortsansässigen Lohnsteuerhilfevereine behilflich. Als Selbsthilfeeinrichtung von und für Arbeitnehmer|innen sind ihre gesetzlich verankerten Beratungsbefugnisse allerdings begrenzt. Alternativ kann man auch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu Rate ziehen, allerdings zu deutlich höheren Kosten.