Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung leistet bei Personenschäden von Insassen eine KFZ bei einem Unfall.

 

Voraussetzung ist der rechtmäßige Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Grundsätzlich haben alle Insassen bei unverschuldeten Unfällen Ansprüche an die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei mit- oder selbstverschuldeten Unfällen des/der Fahrers|in haben die Mitinsassen Anspruch an die KFZ-Haftpflichtversicherung des/der Halters|in. Ausgeschlossen bei mit- oder selbstverschuldeten Unfällen sind lediglich die Ansprüche des/der Fahrers|in an die KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese Lücke lässt sich jedoch durch eine →Fahrerschutzversicherung schließen.

 

Der Sinn einer Insassenunfallversicherung ist umstritten.