Insassenunfallversicherung
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Die Insassenunfallversicherung leistet bei Personenschäden von Insassen eine KFZ bei einem Unfall.
Voraussetzung ist der rechtmäßige Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Grundsätzlich haben alle Insassen bei unverschuldeten Unfällen Ansprüche an die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei mit- oder selbstverschuldeten Unfällen des/der Fahrers|in haben die Mitinsassen Anspruch an die KFZ-Haftpflichtversicherung des/der Halters|in. Ausgeschlossen bei mit- oder selbstverschuldeten Unfällen sind lediglich die Ansprüche des/der Fahrers|in an die KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese Lücke lässt sich jedoch durch eine →Fahrerschutzversicherung schließen.
Der Sinn einer Insassenunfallversicherung ist umstritten.