Verkehrssicherungspflicht

Jeder hat bei Schaffung und Besitz von Gefahrenquellen die Pflicht, Vorkehrungen zum Schutz oder zur Abwehr von Schäden zu treffen.

 

So müssen Hausbesitzer|innen für die Streu- und Reinigungspflicht auf dem Bürgersteig sorgen, damit keine Person oder Sache bei Stolpern oder Ausrutschen zu Schaden kommen kann. Bei unbebauten Grundstücken ist dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu Schaden kommen kann. Vor den finanziellen Folgen der Verkehrssicherungspflicht schützt eine →Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung