Zahnstaffel

Eine Zahnstaffel ist eine Leistungseinschränkung für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren in der privaten Krankenversicherung.

 

Nach Ablauf der Wartezeit von acht Monaten sehen Tarife mit Zahnstaffeln meist eine Leistungsobergrenze vor, die jedes Jahr steigt, bis 100 % der vereinbarten Leistungen gezahlt werden.

 

Der Zeitraum kann drei bis fünf Jahre umfassen und gilt sowohl bei der Vollkostenversicherung, als auch bei den Zahnzusatztarifen.

 

Meist entfällt eine Zahnstaffel bei unfallbedingtem Zahnersatz.

 

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