Ledige, die keine Kinder, keine Kindeskinder und auch keine Eltern (mehr) haben und ihr Vermögen frei vererben möchten, sollten ein Testament aufsetzen. Denn die gesetzliche Erbfoge schließt auch Verwandte zweiten Grades ein. ...

Das kommt ganz drauf an, wen Sie fragen. Das Finanzamt oder die Bürgergeld-Sachbearbeiterin, die Kranken- oder die Hausratversicherung, den Arzt oder den Apotheker, die Rentenkasse oder irgendwann einmal das Bestattungsinstitut. Für die einen ist ein Trauschein ausschlaggebend, für die anderen lediglich eine gemeinsame Wohnung. Beides...