Das Spiel mit der Drohne – was ist erlaubt?

 PRIVATE DROHNEN

Das Spiel mit der Drohne – was ist erlaubt?

Einen Multicopter, eine  „Drohne“, steuern darf im Prinzip jeder Mensch ab 16 Jahren. Allerdings gibt es dazu eine Vielzahl an Regelungen, die man einhalten sollte. Sonst könnte die Fliegerei zum teuren Vergnügen werden und/oder ernsthafte Probleme bereiten. Wer eine Drohne betreibt (besitzt) oder fliegt, sollte sich also genau mit den gültigen Regelungen und Bestimmungen vertraut machen. Zum 1. Januar 2021 sind neue EU-Regelungen in Kraft getreten, bis 2022 gelten zudem einige Übergangsbestimmungen.

Welche Drohne darf man ohne Genehmigung fliegen?

Laut Luftfahrt-Bundesamt benötigt man weder einen „Drohnenführerschein“ noch eine Aufstiegsgenehmigung, wenn eine bis zu 250 Gramm schwere Drohne mit ständigem (!) Sichtkontakt und bis zu einer maximalen Flughöhe von 120 Metern geflogen werden soll. Dabei dürfen weder unbeteiligte Personen überflogen, noch gefährliche Güter transportiert oder Gegenstände abgeworfen werden.

Wann ist ein „Drohnenführerschein“  erforderlich?

Einen Kompetenznachweis zum Steuern einer Drohne benötigt man ab einem Gewicht von 250 Gramm. Dabei sind die Anforderungen abhängig von der Klassifizierung (C-Klasse) der Drohne und der Betriebskategorie (Einsatzspektrum), in der man die Drohne fliegen will.

Mitunter sind leider fehlerhafte C-Klassen-Einstufungen durch Hersteller oder Online-Shops zu beklagen. Deshalb lieber zweimal hinschauen und sich fachlich beraten lassen. Das erspart eine Menge Ärger.

Muss man Drohnen registrieren lassen?

Wer eine Drohne besitzt oder fliegt, die mehr als 250 Gramm wiegt, muss sich selbst – nicht die Drohne – digital registrieren. Besitzer|innen müssen den Identitätsnachweis (eID) sichtbar und dauerhaft an der Drohne anbringen. Wer eine Drohne mietet oder leiht, benötigt eine eigene eID und muss diese während der Nutzung ebenfalls gut sichtbar platzieren. Für Drohnen mit Kamera ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich, unabhängig vom Gewicht.

Ist eine Drohne versicherungspflichtig?

Ja, kein Aufstieg ohne Versicherung! Denn Drohnen gelten in Deutschland als Luftfahrzeuge. Und für die ist eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung vonnöten. Schließlich kann eine abstürzende Drohne erheblichen Schaden verursachen.

Wann benötigt man eine Fluggenehmigung?

Sobald das Gesamtgewicht mehr als fünf Kilogramm beträgt und/oder eine Flughöhe von 120 Metern oder das genehmigungsfreie Betriebsspektrum einer Drohne überschritten werden sollen, ist eine Aufstiegserlaubnis notwendig. Nachtflüge sind unabhängig von diesen Bedingungen genehmigungspflichtig.

Zuständig ist die Landesluftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem die Drohne geflogen werden soll. Man kann eine allgemeingültige Aufstiegsgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung beantragen. Die Kosten sind abhängig von der Gültigkeitsdauer der Genehmigung.

Wo dürfen Drohnen generell nicht fliegen?

Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr sowie Kontrollzonen von Flugplätzen und Bundes- oder Landesbehörden sind für alle Brummer tabu!

Was darf man mit einer Drohne fotografieren?

All das, was man auch vom Boden aus fotografieren darf. Und all das nicht, was man generell nicht ohne Erlaubnis ablichten darf. Wer zum Beispiel den eigenen Garten von oben aufnehmen möchte, sollte das lieber mit den Nachbar|innen absprechen. Denn dass deren (eigentlich) uneinsehbare Terrasse mit aufs Bild kommt, kann vielleicht nicht ausgeschlossen werden.

Informationen für Drohnenflieger|innen:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
→ Zum Jahreswechsel gelten neue EU-Regelungen für Drohnen

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Bremen:
→ Betriebsvorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge