Stay home oder buchen mit Restrisiko?

  REISEN IN CORONA-ZEITEN

Reisen-und-Corona

Stay home oder buchen mit Restrisiko?

Offizielle Reisewarnungen, verschärfte Einreisebedingungen oder häusliche Quarantäne nach Positivtest – und der Urlaub ist im Eimer. Auch wenn man in diesen Zeiten damit rechnen muss – das ist ganz schön frustrierend. Doch wie kann man vorab wenigstens die finanzielle Seite solch eines verpatzten Urlaubs weitgehend absichern?

Versicherungsschutz gibt es nur dann, wenn im Vertrag einer Reiseversicherung pandemie-bedingte Ereignisse explizit mit eingeschlossen sind. Bei älteren Policen ist das bislang nicht der Fall. Die sollte man entsprechend aktualisieren oder durch eine neue ersetzen.   

Reiserücktritt

Was ist, wenn man nicht einreisen darf, sondern in Quarantäne muss?


Wer aufgrund eines positiven Tests zuhause bleiben muss, wird hoffentlich nicht ernsthaft erkranken! Dennoch fällt der Urlaub flach. Hier übernimmt eine  „pandemie-konforme“ Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten.

Kann man bei einer offiziellen Reisewarnung die Reise absagen?


Sagen Veranstalter oder Fluggesellschaft ab, müssen diese die bereits bezahlten Kosten zurückerstatten. Storniert man selbst die Reise, springt auch hier die „pandemie-konforme“ Reiserücktrittsversicherung ein.

Reiseabbruch

Was passiert, wenn die Urlaubsregion während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt wird?


Dieses Ereignis lässt sich (bislang) nicht absichern. Urlauber|innen also, die in solch einem Fall ihre Reise vorzeitig beenden wollen, bekommen keine Erstattung von ihrer Reiseabbruchversicherung.

Grundsätzlich gelten für alle, die – vorzeitig oder regulär – aus Risikogebieten heimreisen, verschärfte Einreise- bzw. Rückkehrregelungen. Nicht selten wird eine Quarantäne amtlich angeordnet. Die geht grundsätzlich zu eigenen Lasten: Wer quarantänebedingt der Arbeit fernbleiben muss, hat unbezahlten Urlaub zu nehmen. Es sei denn, man arbeitet in Absprache mit dem|der Arbeitgeber|in während der Quarantänezeit im Home Office.

Erkrankung

Was ist, wenn man im Urlaub in Quarantäne muss oder gar an Covid 19 erkrankt?


Wer sich am Urlaubsort in Quarantäne begeben muss und deshalb später als geplant heimreist, muss auch in diesem Fall für die dadurch eventuell verlängerte Abwesenheit vom Job unbezahlten Urlaub nehmen – es sei denn, man kann im Home Office arbeiten.

Wer am Urlaubsort an Covid 19 erkrankt, sollte unbedingt eine Reisekrankenversicherung haben, die auch pandemie-bedingte Erkrankungen abdeckt!

Was passiert, wenn man trotz Reisewarnung einreist und dann an Covid 19 erkrankt?


Wer ein Land trotz Reisewarnung besuchen will, tut gut daran, sich den Versicherungsschutz auch für den Fall einer corona-bedingten Reisewarnung bestätigen lassen.

Reisewarnungen und Reisebeschränkungen

Wer eine Reise antreten möchte, kann und sollte sich beim → Auswärtigen Amt vorab über die aktuellen Reisebedingungen informieren. Die nach Ländern geordnete Liste informiert über Reisewarnungen, Einreise und Quarantänebedingungen im Zielland, aber auch über die Bedingungen bei der Rückreise nach Deutschland. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

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