REISE(KRANKEN)VERSICHERUNGEN

Gut versorgt ins Ausland reisen

Ein verstauchter Fuß, eine Lebensmittelvergiftung oder plötzliche Zahnschmerzen – wer auf Auslandsreisen mal einen Arzt aufsuchen muss, ist innerhalb Europas in der Regel gut dran. Die Behandlungskosten übernimmt in den meisten Fällen die Krankenkasse. Wer allerdings einen umfassenden Schutz möchte oder ins außereuropäische Ausland reist, sollte sich dafür eigens versichern. Und wer möchte, kann darüber hinaus die Kosten eines eventuellen Reiseabbruchs absichern und auch den Verlust des Reisegepäcks  einschließen.

Corona-Reiseschutz

Zur Absicherung von Corona-bedingten Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruchkosten empfehlen wir Ihnen den Ergänzungstarif  der HanseMerkur →

Ein Arzt- oder Klinikbesuch ist teuer, von einem Kranken-Rücktransport ganz zu schweigen. Sei es im Urlaub, beim Work & Travel oder auf der Geschäftsreise – sobald es über die Grenze geht, stellt sich immer die Frage, ob und wieviel der Kosten im Krankheitsfall noch von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden. Und wie wir uns für den Fall des Falles gut absichern können.

Wie gut bin ich als gesetzlich Versicherte|r im europäischen Ausland geschützt?

Ihre Euro­päi­sche Kran­ken­ver­si­cher­ten­karte (EHIC) gilt auch im europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien – nicht jedoch in Andorra, den Britischen Kanalinseln, zum Beispiel Jersey oder Guernsey, den Färöer-Inseln, der Isle of Man, im Kosovo, Monaco, den Niederländische Antillen, San Marino, Svalbard (Spitzbergen, Bäreninsel) und dem Vatikanstaat.

 

Somit besteht in den oben genannten Ländern ein vergleichbarer Krankenversicherungsschutz, wie in Deutschland. Die Kosten für einen  Krankenrücktransport, auch wenn dieser medizinisch begründet ist, oder für Abrechnungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden allerdings nicht erstattet. Um auch diese Leistungen abzusichern, empfiehlt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Wie gut bin ich als privat Versicherte|r im europäischen Ausland geschützt?

Für privat Versicherte besteht generell ein weltweiter Versicherungsschutz, der jedoch zeitlich befristet ist. Diese zeitliche Befristung ist in der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt und hängt von der Versicherungsgesellschaft, dem Tarif und dem Land, in das Sie reisen, ab. Es empfiehlt sich, sich gegebenenfalls rechtzeitig vor Reisebeginn bei seinem Versicherer zu erkundigen.

Wie kann ich mich fürs außereuropäische Ausland krankenversichern?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es zu unterschiedlichen Tarifen. Je Reisedauer und Reisezweck (privat oder geschäftlich, Aupair, Studium, etc.) gibt es unterschiedliche Tarife. Sie können auch einen Tarif wählen, der pauschal für alle Reisen innerhalb eines Jahres gilt, und zwar für eine Reisedauer von jeweils sechs oder acht Wochen oder auch bis zu fünf Jahren .

 

Übrigens: Ein Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich auch als  Ergänzung zur Europäischen Krankenversicherungskarte. So sind die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport ebenso abgesichert, wie für Leistungen, die über den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

 

 

Bis wann muss ich meine Reisekrankenversicherung spätestens abschließen?

Eine Reisekrankenversicherung muss immer vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Eine Verlängerung im Ausland ist in der Regel nicht möglich.

 

Steht die Reisedauer noch nicht fest, sollte lieber ein Tarif abgeschlossen werden, der einen längeren Auslandsaufenthalt versichert. Kommt man dann früher zurück, als erwartet, ist es in der Regel kein Problem, den Vertrag aufzulösen.

 

Welche zusätzlichen Reiseversicherungen machen Sinn?

Wer eine teure Reise gebucht hat, kann sich vor Reiseantritt gegen die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts, zum Beispiel durch Krankheit, absichern. Auch der Reiseabbruch kann ein finanzielles Loch in das Budget reißen. Beides ist über eine Police versicherbar.

 

Über den Sinn einer Reiseunfallversicherung lässt sich streiten, wobei es sicher auch auf die Art der Reise ankommt. Meist macht eine normale Unfallversicherung mehr Sinn, zudem sind die Leistungen in der Regel höher.

 

Ob man das Reisegepäck versichern soll oder nicht, entscheidet sich nach Art und Umfang der Reise und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Wichtig ist, dass man vorher die Versicherungsbedingungen genau kennt, eine ausreichende Versicherungssumme wählt, den Schaden unverzüglich anzeigt und eine Stehlgutliste bei der Polizei einreicht. Sonst sind im Schadenfall Probleme vorprogrammiert!

 

 

Wir vermitteln keine Reiseversicherungen, da wir in diesem Bereich keine Beratung und Betreuung leisten können. Allerdings lassen wir Sie auch nicht im Regen stehen. Wir haben auf dem Markt recherchiert und empfehlen Ihnen die Versicherungsangebote der HanseMerkur Reiseversicherung AG.  Sie können den Abschluss eines Vertrages direkt hier vornehmen. Mit einem Klick auf die gewünschte Versicherung gelangen sie zu der entsprechenden Webseite bei HanseMerkur.

HanseMerkur

Die Leistungsübersichten und Produktinformationen finden Sie unten auf der jeweiligen Eingangsseite.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Reisekrankenversicherung vor Reisebeginn erfolgen muss und dass Reiserücktrittsversicherungen nur maximal 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden können oder innerhalb von drei Tagen nach Buchung der Reise!

Jahresvertrag für Reisen unter 56 Tage

Für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 56 Tage Reisedauer oder für beliebige viele Geschäftsreisen bis zu 10 Tage Reisedauer. Für Einzelpersonen bis zum 75. Lebensjahr und Familien. Keine  Selbstbeteiligung.
zum Angebot/Antrag →
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Jahresvertrag für Reisen über 56 Tage

Für Reisen, die länger als 56 Tage dauern; inkl. Krankenrücktransport; keine Selbstbeteiligung.
Wichtig: Die Versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden und kann nicht verlängert werden!
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5-Jahresvertrag | bis 35 Jahre

Für Au Pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel-Programmen oder sonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten. Kann mit einer Reisegepäck/Reiseunfall-/Reisehaftpflicht-Versicherung kombiniert werden.
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5-Jahresvertrag | bis 75 Jahre

Für alle Auslandsaufenthalte einschließlich Geschäftsreisen; Selbstbeteiligung von 25 Euro im Schadenfall. Wichtig: Der Vertrag muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden und kann nicht verlängert werden!
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Reiserücktritt/-abbruch | Einzelvertrag

Für alle, die sich vor den finanziellen Folgen eines Reiserücktritts und/oder -abbruchs schützen möchten.
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Reiserücktritt/-abbruch | Jahresvertrag

Für alle, die sich gegen die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts und/oder -abbruchs schützen möchten.
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Corona-Zusatzschutz

a) für eine bestehende Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur; für Einmal- oder Jahresversicherungen mit oder ohne Reiseabbruch
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b) als Ergänzung zu einer  Einmal-Reiseversicherungen bei einem anderen Versicherer
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Informationen zum Zusatzschutz

Infoblatt Corona-Schutz

 

Die Leistungen

 

Vertragsbedingungen

Reisepaket Privatreisen

Das Komplettpaket: Reisegepäck-, Reiserücktritt-, Reiseunfall- und Notfallversicherung, mit oder ohne Reisekrankenversicherung. Als Last-Minute-Abschluss oder Jahresvertrag, für Einzelpersonen oder Familien buchbar.
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Reisepaket Geschäftsreisen

Individuell gestaltbar mit Reisegepäck-, Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherung für weltweite Geschäftsreisen.
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Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

Für ausländische Gäste

Reiseversicherungen für Gäste, die nach Deutschland reisen, finden Sie hier →

Mietwagen-Schutz

Wer sich im Urlaub ein Auto, einen Camper oder ein Motorrad leiht, geht dabei zusätzliche Risiken ein. Denn oft sind die Versicherungssummen nicht ausreichend und die Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden und Diebstahl des Fahrzeuges hoch. Wer den Urlaub entspannt genießen möchte, kann sich durch eine Zusatzversicherung bei Reisen weltweit von bis zu 93 Tagen vor den finanziellen Folgen schützen. Wir empfehlen den Mietwagen-Schutz der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Weitere Krankenzusatzversicherungen