STATIONÄRE ZUSATZVERSICHERUNG

Krankenhausaufenthalt zu Wunschbedingungen

Wenn schon Krankenhaus, dann zumindest Einbett-Zimmer? Als „Kassenpatient“ ist das nicht drin, ebenso wenig die Behandlung durch Chefarzt oder Chefärztin. Selbstverständlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, und zwar vollständig und ohne zeitliche Begrenzung. Ausgenommen sind allerdings die genannten Extraleistungen. Die müssten über eine Stationäre Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Ob es das Einbettzimmer, die privatärztliche Behandlung und/oder eine andere versicherte Leistung ist, über eine Stationäre Zusatzversicherung wird der Kostenanteil versichert, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt. Und zwar zum vertraglich vereinbarten Prozentsatz. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe an Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Man sollte also genau schauen, welcher Tarif (nur) die Leistungen enthält, die man wünscht. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

Welche Leistungen kann eine Stationäre Zusatzversicherung enthalten?

Manche Zusatzversicherungen beschränken ihre Leistungen ausschließlich auf stationäre Aufenthalte bei schweren Erkrankungen, andere schließen die vor- oder nachstationäre Behandlung mit ein. Auch Leistungen im Bereich der Naturheilmedizin können Bestandteil eines Tarifs sein. Bei manchen Anbietern sind auch Leistungen für ambulante Operationen mitversichert, andere bieten den Einschluss gegen einen Zusatzbeitrag an. Zudem gibt es Tarife, die ausschließlich das Einbettzimmer abdecken.

 

Die Kostenerstattung ist meist auf die Höchstleistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzt, das heißt es wird bis zum 3,5-fachen Satz geleistet.

 

Eine Zusatzversicherung kann zudem die Erstattung von eventuellen Mehrkosten enthalten, die entstehen können, wenn ein anderes Krankenhaus als verordnet gewählt wird. Die Zusatzversicherung garantiert immer die freie Krankenhauswahl deutschlandweit. Bei einem stationären Aufenthalt von Kindern sind oft auch die Rooming-in-Leistungen mitversichert.

 

Welche Besonderheiten gibt es?

Wer auf ein Einbettzimmer verzichten möchte, kann gegen Beitragsreduzierung auch nur das Zweibettzimmer versichern. Werden Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt nicht in Anspruch genommen, wird meist zusätzlich ein Krankenhaustagegeld gezahlt.

Was kostet eine Stationäre Zusatzversicherung?

Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab. So ist die ausschließliche Wahlleistung Zwei-Bett-Zimmer schon ab gut fünf Euro zu haben. Eine umfangreichere Versicherung kann dagegen für über 50-jährige je nach Tarif durchaus 80 Euro kosten.  Denn auch Alter und Gesundheitszustand spielen eine Rolle. Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkranlkungen zahlen mehr, da bei ihnen das Risiko zu erkranken größer ist. 

 

Es ist also gut, bei der Wahl eines Tarifes darauf zu achten, welche Leistungen wirklich benötigt werden. Ein späterer Wechsel zu einem Anbieter kann aufgrund von Vorerkrankungen schwierig werden

Muss man im Laufe der Zeit mit Beitragsanpassungen rechnen?

Es wird zwischen Verträgen mit und ohne Altersrückstellungen unterschieden. Bei Verträgen ohne Altersrückstellungen erhöhen sich die Beiträge beim Erreichen einer neuen Altersgruppe! Verträge mit Altersrückstellungen sind oft am Anfang etwas teurer, jedoch erhöhen sich die Beiträge nicht mehr, weil Sie älter werden.

Beitragsanpassungen sind jedoch generell möglich.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

Wir empfehlen:

für den Abschluss einer Zusatzversicherung für
100% Kostenersatz bei Unterbringung
im Ein- oder Zweibettzimmer,

(ohne Chefarztbehandlung o.a.)
ersatzweise Krankentagegeld 50 €/25 €,
keine Gesundheitsprüfung

 

 

Tarif UZ 1 – Einbettzimmer → (externer Link)

Tarif UZ 2 – Zweibettzimmer → (externerLink)

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