KRANKENTAGEGELD­VERSICHERUNG

Einkommenseinbußen ausgleichen

Eine längere Erkrankung macht sich auch auf dem Konto deutlich bemerkbar. Denn das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld beträgt maximal 70% des Bruttoeinkommens. Der Einkommensverlust lässt sich über eine Krankentagegeldversicherung ausgleichen. Für Selbstständige, die im Krankheitsfall weder eine Lohnfortzahlung noch Krankengeld bekommen, ist dies besonders wichtig.

Wieweit man im Krankheitsfall mit Einkommenseinbußen rechnen muss, hängt davon ab, man angestellt oder selbstständig arbeitet und ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Entsprechend kann oder sollte Vorsorge getroffen werden.

Wie können privat versicherte Selbstständige vorsorgen?

Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt bei Selbstständigen per se, ebenso das Krankengeld durch die Krankenkasse. Daher sollten sie unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie können dies bei ihrer Privaten Krankenversicherung oder auch bei einem anderen Anbieter tun.

 

Das Krankentagegeld bereits ab dem 8. Tag versichert werden.

Wie können gesetzlich versicherte Selbstständige vorsorgen?

Gesetzlich Pflichtversicherte erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den|die Arbeitgeber|in und ab der 7. Woche Krankengeld durch die Krankenkasse. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige müssen diesen Anspruch zusätzlich versichern. Dazu haben sie zwei Möglichkeiten: entweder Sie versichern gegen einen Beitragszuschlag ein Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse oder sie schließen eine private Krankentagegeldversicherung ab.

 

Im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen, das immer erst ab der 7. Krankheitswoche gezahlt wird, kann bei einem privaten Versicherer das Krankentagegeld bereits ab dem 8. Tag versichert werden.

Wie können privat versicherte Arbeitnehmer|innen vorsorgen?

Privat versicherte Angestelltebekommen erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen Lohnfortzahlung, aber kein Krankengeld. Um Einkommenseinbußen auszugleichen können/sollten sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Das können sie sowohl bei ihrer Privaten Krankenversicherung als auch bei einem anderen Anbieter tun.

 

 

Das Krankentagegeld bereits ab dem 8. Tag versichert werden.

Wie können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer|innen vorsorgen?

Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer|innen erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den|die Arbeitgeber|in und ab der 7. Woche Krankengeld durch die Krankenkasse, und zwar in Höhe von 70% ihres bisherigen Bruttoeinkommens (maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens).

 

Sie können die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen über ein Tagegeld ab der 7. Woche absichern.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

 

Wieviel Sie im Krankheitsfall benötigen, hängt von Ihren monatlichen Ausgaben ab und davon, ob Sie Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. In diesem Fall sollten Sie mit einkalkulieren, dass vom Krankengeld die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Das macht etwas mehr als 12 % aus. Zu bedenken ist auch, dass die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von maximal 2.793 Euro im Monat zahlt.

 

Grundsätzlich darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht übersteigen.  Was für die Versicherer bei Selbstständigen als Nettoeinkommen zählt, kann durchaus unterschiedlich sein. Hier lohnt es sich, genau zu prüfen, welches Berechnungsmodell der eigenen Situation am meisten entgegenkommt.

 

Viele Versicherer setzen auch – unabhängig vom Nettoeinkommen – einen Höchstsatz fest, den sie pro Tag versichern. Der kann zum einen davon abhängen, ab welchem Krankheitstag gezahlt werden soll. Zum anderen werden oft auch für unterschiedliche Berufsgruppen unterschiedliche Tageshöchstsätze festgelegt.

 

Wir unterstützen Sie gerne dabei, unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zur Ermittlung Ihres persönlichen Krankentagegeldbedarfes ein passenden, preiswerten Tarif zu finden. 

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Höhe des versicherten Krankentagegeldes, dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und der Wahl der Karenztage. Zudem kann der Beruf ein Kriterium darstellen, wenn er ein erhöhtes Risiko darstellt.

Was ist, wenn mein Nettoeinkommen gesunken ist?

Das sollte auf jeden Fall dem Versicherer gemeldet werden! Sonst würden Sie zu zuviel zahlen. Denn das im Krankheitsfall zu zahlende Tagegeld bemisst sich immer nach dem Nettoeinkommen der letzten zwörlf Monate.

Kann ich das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?

Ist Ihr Nettoeinkommen gestiegen, können Sie Ihr Tagegeld entsprechend erhöhen. Bei einigen – nicht allen – Versicherer ist das ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Wird auch während einer Reha Krankentagegeld bezahlt?

Das wird bei den einzelnen Versicherern ganz unterschiedlich gehandhabt. Manche zahlen gar nicht, manche nur unter strengen Bedingungen, andere wiederum bieten deutlich bessere Konditionen.

Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?

Grundsätzlich unbegrenzt. Sollte allerdings eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit einreten, endet das Krankentagegeld. In diesem Fall müssten Sie Leistungen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Einige Versicherer zahlen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Monate weiter Krankentagegeld.

Birgit Bödeker
Tel. 0421 – 95 85 60
b.boedeker@versicherungskontor.net

Merve Güler-Samsondağ
Tel. 0421 – 95 85 60
m.gueler-samsondag@versicherungskontor.net

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