Nicht nur an später denken

 ALTERSVORSORGE PLANEN

Altersvorsorge planen

Nicht nur an später denken

So lautet die Devise jeder guten Altersvorsorge. Schließlich findet das Leben (auch) im Hier und Jetzt statt. Eine optimale Altersvorsorge berücksichtigt daher beides: die Bedarfe vor und die Bedarfe nach dem Eintritt ins Rentenalter.

Altersvorsorge individuell planen

Dass die gesetzliche Rente für die meisten nicht mehr ausreichen wird, ist allgemein bekannt – und eine private Altersvorsorge notwendiger denn je! Doch wie lässt sich ein individuell stimmiges Vorsorgekonzept aufbauen? Drei Fragen sind dabei entscheidend:

1. Wieviel bringt mir die gesetzliche Rente?
2. Wieviel brauche ich heute und in nächster Zukunft?
3. Wieviel habe ich für meine private Altersvorsorge übrig?

Wieviel bringt mir meine gesetzliche Rente?

Eine (vorläufige) Antwort gibt die jährliche Renteninformation, und zwar in brutto. Denn auch die Rente unterliegt der Sozialversicherungspflicht und muss zudem versteuert werden, sofern man nicht unter dem Grundfreibetrag liegt. So oder so zeichnet sich unterm Strich ein deutlich niedrigerer Lebensstandard ab als gewohnt.

Die Rente ist zwar sicher – aber reichen tut sie nicht! Seit 2004 wird das Rentenniveau stetig gesenkt, im Jahr 2030 wird es auf 43 % gefallen sein. Schon heute fehlen laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) jedem Zweiten im Rentenalter 700 Euro, insbesondere Frauen.

Wieviel brauche ich heute und in nächster Zukunft?

Bevor man Geld für die Altersvorsorge beiseite legt, geht es an die Kostenaufstellung: Sämtliche Lebenshaltungskosten gehören hinein, ebenso finanzielle Verpflichtungen wie Immobiliendarlehen oder StartUp-Kredit und ein Puffer für unerwartete Ausgaben.

Nicht zu vergessen die Absicherung gegen so genannte existenzielle Risiken! Wer beispielsweise ein Leben lang für die Folgekosten eines Unfalls aufzukommen hat, hätte für die eigene Altersvorsorge kaum noch etwas übrig. Eine Haftpflichtversicherung ist also ein absolutes Muss. Ebenso sollte die finanzielle Versorgung im Falle der eigenen Berufsunfähigkeit und bei Tod einer Person, von der man (zeitweise) finanziell abhängig ist, abgesichert sein.

Und dann sind da vielleicht noch Kinder. Auch für deren Zukunft möchte man eventuell bestimmte finanziellen Ressourcen bereithalten.

Wieviel habe ich für meine private Altersvorsorge übrig?

Erst nach dieser Kostenaufstellung lässt sich klären und entscheiden, welchen Betrag man für die private Altersvorsorge aufbringen kann und möchte. Ob eine Einmalzahlung möglich ist oder regelmäßiges Sparen besser wäre. Und ob der gesamte Betrag langfristig angelegt werden kann oder ein Teil weiterhin kurz- oder mittelfristig zur Verfügung stehen sollte.

Modell Altersvorsorge

Was für Vorsorgeoptionen gibt es?

Grundregel Nummer 1: Nicht aufs Erben setzen. Das Vermögen von Eltern oder Erbonkel könnte (komplett) für deren Pflege im Alter benötigt werden.

Grundregel Nummer 2: Nicht auf den Trauschein setzen. Spätestens nach Scheidung oder Tod des|der anderen ist der kein Garant mehr für einen auskömmlichen Ruhestand.

Private Rentenversicherungen, Investmentfonds und Immobilien sowie ein Mix daraus sind mögliche Formen einer privaten Rentenaufstockung.

Immobilien

Der Erwerb einer Immobilie ist, zumindest wenn man sie selbst nutzen möchte, immer auch als entscheidende Weichenstellung für die gesamte Lebensplanung zu sehen. Es ist zudem ratsam, die Finanzierung abzusichern, zum Beispiel für den Fall einer (vorübergehenden) Berufsunfähigkeit.

Investmentfonds

Fonds eignen sich sowohl als einmalige Investition als auch fürs regelmäßige oder unregelmäßige Ansparen. Die Wahl der Risikoklasse sollte in Relation zur finanziellen Situation stehen, aber auch das persönliche Gusto wird eine Rolle spielen. Mittlerweile gibt es immer mehr Investmentfonds, die bestimmten → ökologisch-nachhaltigen und sozialverträglichen Anforderungen Rechnung tragen.

Private Rentenversicherungen

Private Rentenversicherungen sind die staatlich geförderte Varianten der privaten Altersvorsorge und die einzige Form, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung die lebenslange Zahlung einer Rente garantiert. Dabei gibt es immer weniger Anbieter, die einen Garantiezins anbieten. Stattdessen wird das Geld der Policen in Investmentfonds angelegt, so dass sich auch hier die Frage nach individueller Risikobereitschaft und persönlichem Sicherheitsbedürfnis stellt.

Beratung Altersvorsorge

Welche private Rentenversicherung ist die richtige?

Entscheidend für die Wahl bei der privaten Rentenversicherung ist, welche persönlichen Vorteile man nutzen kann, um eine passable Rendite zu erzielen.

Riester-Vertrag

Riester-Verträge bieten staatliche Zuschüsse als auch Steuervorteile. Sie sind damit nicht nur für Personen mit Kindern geeignet sondern beispielsweise auch für Beamt|innen. Selbst rentenversicherungspflichtige Selbstständige können unter Umständen davon profitieren. Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro, für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro, für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008 sind es sogar 300 Euro. Berufseinsteiger|innen, die bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen, erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro.

Riester-Verträge sind recht teure Verträge, da sie einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Deswegen ist es immer wichtig, Steuervorteile und Zulagen genau berechnen zu lassen, um eine Entscheidung für oder gegen den Abschluss treffen zu können.

Basis-Rente

Mit Basis-Renten, auch Rürup-Renten genannt, lassen sich Steuern sparen. Zudem ermöglichen sie flexible Einzahlungen und auch Einmalzahlungen, sodass die Beitragshöhe schwankenden Einkommen angepasst werden kann. Damit kommen sie insbesondere für Angehörige freier Berufe, Selbstständige und Beamte in Frage.

Betriebliche Altersversorge als Ergänzung

Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer|innen durch eine Gehaltsumwandlung sowohl Steuern, als auch Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Steuerfrei umwandeln lassen sich Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Satz für die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen liegt bei vier Prozent. Auf diese Art und Weise finanzieren Finanzamt und Sozialversicherung einen erheblichen Teil des Beitrages – je nach Einkommen, Steuersatz und Steuerklasse.

Arbeitgeber|innen müssen zudem einen Zuschuss von 15 % zahlen, sofern das Einkommen die sozialversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.

Gut zu wissen: Einkommen aus Privaten Renten und Grundsicherung

Renten aus betrieblicher Altersvorsorge, Basis-Renten und Riester-Verträgen wurden bislang auf die Grundsicherung angerechnet. Das hat der Gesetzgeber inzwischen geändert. So werden heute die ersten 100 Euro nicht mehr angerechnet. Der Teil, der 100 Euro übersteigt, wird zu 30 Prozent nicht angerechnet. Maximal sind 209 Euro anrechnungsfrei.

Bestmögliche Altersvorsorge sichern

Private Rentenversicherung, Investmentfonds und/oder Immobilienerwerb – was und wie viel jede|r selbst fürs Rentenalter tun kann, hängt letztendlich von den persönlichen Lebens- und Vermögensverhältnissen ab. Umso wichtiger ist es, das individuell Bestmögliche in die Wege zu leiten. Eine gute, professionelle Beratung leistet hier wertvolle Unterstützung.